Bauplatz "Störing"
Flächennutzungsplan
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heretsried
Veröffentlicht am 21.08.2020
Vollzug der Baugesetze;
9. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Misch-und Gewerbegebiet Störing"
und des Jugendhauses für den Ortsteil Lauterbrunn
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Mit Beschluss vom 10.12.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heretsried beschlossen, die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für 2 Teilbereiche im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 15 "Misch-und Gewerbegebiet Störing" beschlossen.
Der Änderungsbereich A hat eine Größe von ca. 1,9ha am östlichen Rand des Ortsteiles Lauterbrunn und deckt sich mit dem neu aufgestellten Bebauungsplan Nr. 15, der Änderungsbereich B umfasst ca. 0,1ha und befindet sich südlich der Ortslage von Lauterbrunn am Waldrand.
Die Gemeinde Heretsried beabsichtigt in Lauterbrunn im Bereich des ehemaligen Sportplatzes die Ausweisung eines Misch- und Gewerbegebietes. Da der wirksame Flächennutzungsplan hier nur Sport- und Außenbereichsflächen vorsieht, ist dafür eine Änderung erforderlich.
Die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf - hier: Jugendarbeit und Brauchtumspflege – sichert diese Nutzungen.
Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung wurde das Planungsbüro Josef Tremel, 86157 Augsburg, Pröllstraße 19, beauftragt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der 9. FNP-Änderung in der Fassung vom 10.12.2019 hat ebenso wie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.02.2020 bis 18.03.2020 stattgefunden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden am 14.07.2020 behandelt und darüber Beschluss gefasst.
Der Entwurf der 9. FNP-Änderung in der Fassung vom 14.07.2020 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.07.2020 behandelt und gebilligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem entsprechenden Änderungsentwurf die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Vollzug dieser Beschlussfassung liegt der zur Auslegung bestimmte Entwurf der 9. FNP-Änderung, bestehend aus einer Broschüre mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.07.2020 sowie der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
28.08.2020 bis einschließlich 29.09.2020
im Rathaus der Gemeinde Heretsried sowie in der VG Welden während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die Entwürfe, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Weiter werden folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Unterlagen mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 14.07.2020.
- Stellungnahme des LRA SG Immissionsschutz vom 11.03.2020
- Stellungnahme des LRA SG Naturschutz vom 17.03.2020
- Stellungnahme des BUND vom 24.03.2020
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Schutzgüter | Art der vorhandenen Information |
Boden | Beeinträchtigung des gewachsenen Bodenprofils durch Modellierung und Überbauung |
Wasser | bodenbedingt geringe Gefahr von Eintrag wassergefährdender Substanzen ins GW, Verminderung der Grundwasserneubildung, erhöhter Oberflächenabfluß |
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt |
Verlust von geringwertigen Freiflächen |
Mensch, Erholung, Lärm, Gesundheit |
möglicherweise geringfügige Immissionen aus gewerblicher Nutzung (Gutachten BP) |
Landschaft und Ortsbild | durch Anschluß an bestehende Bebauung, geringen landschaftsästhetischen Wirkraum und Eingrünung keine zusätzliche Beeinträchtigung Landschaftsbild |
Kultur- und Sachgüter | Keine |
Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
In den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug genommene technische Normen (insb. DIN-Normen) können bei der Gemeinde eingesehen werden.
Heretsried, 19.08.2020
Heinrich Jäckle
Erster Bürgermeister